Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nasensache - Mantrailing pur, Inhaberin Tanja Wierzbicki, im folgenden als Nasensache oder Veranstalter bezeichnet, bietet im Bereich Mantrailing Training mit Hund und Veranstaltungen zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen an.


  
1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nasensache sind Vertragsbestandteil der angebotenen Leistungen. (z.B. Gruppentraining, Events, Specials, Seminare, Kurse) und  werden mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen anerkannt.

1.2 Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nasensache. 
Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Teilnehmers oder anderen dritten Personen entfalten keine Wirkung, es sei denn, dass Nasensache entgegenstehenden einzelnen oder mehreren Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


2. Vertragsinhalt
2.1 Der Vertragsgegenstand ist die Durchführung von fachgerechten Einzel- oder Gruppentrainings, Events, Seminaren, Einzelstunden oder vergleichbaren Leistungen des Mantrailings für Hund und Halter im pflichtgemäßen Ermessen von Nasensache und deren Co- und Gasttrainer.
Trainings-, Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie oder eine Garantie für das Erreichen eines Leistungsstandes oder Zieles sind keine Gegenstände der vertraglichen Vereinbarung und werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2 Der  vertraglich vereinbarte Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich konkret jeweils aus den entsprechenden Leistungs-, oder Veranstaltungsbeschreibungen, aufgrund derer sich der Teilnehmer anmeldet oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.


2.3 Nasensache behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Veranstaltung, Events, Specials, Seminars oder Kurses zu erklären und Preisanpassungen vorzunehmen. Die Teilnehmer werden vor Beginn der Leistungen informiert. Die Wahl des Trainingsortes obliegt allein Nasensache. Zudem behält sich Nasensache vor, notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.

 

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Die Teilnahme am Training oder an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung für Teilnehmer und Hund.

3.2 Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person und Hund beschränkt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seinen Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn, es erfolgte eine schriftliche Zustimmung von Nasensache.

3.3 Teilnehmer an Trainings und anderen Veranstaltungen von Nasensache müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Eine Teilnahme von Kindern unter 16 Jahren kann nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

3.4 Der Hund ist behördlich angemeldet.

3.5 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
3.6 Bei jedem teilnehmenden Hund muss ein voller Impfschutz (insbesondere Tollwut) vorliegen und der Teilnehmer kann diesen auf Anfrage nachweisen.

3.7 Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen und/oder Parasiten (wie z.B. Flöhe, Läuse, Milben, Giardien, Würmer usw.) hat.

3.8 Bei Läufigkeit der Hündin muss Nasensache informiert werden, damit der Startzeitpunkt angepasst werden kann.

3.9 Ein Anspruch auf Teilnahme am Training oder Veranstaltung besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr vom Teilnehmer oder von Dritten für den Teilnehmer vor der Veranstaltung entrichtet worden ist.


3.10 Sind eine oder mehrere in den Punkten 3.2 bis 3.8 genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann Nasensache den Hund bis zur Beseitigung dieses Hindernisses von der Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Entgelte besteht nicht. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.


3.11 Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht durch das Einsenden der Anmeldung nicht. Es besteht die Möglichkeit einer Eintragung auf eine Warteliste einer ausgebuchten Veranstaltung.

3.12 Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainings.


3.13 Sagt ein Teilnehmer ein vereinbartes Training schuldhaft nicht ab gilt das Training als erteilt. Nasensache behält den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, lässt sich aber etwa ersparte Aufwendungen oder anderweitig erworbenen Verdienst anrechnen.

 

4. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers

4.1 Für das Training relevante akute und/oder chronische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen, damit der Veranstalter beim Training entsprechende Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Hundes nehmen kann. Ebenfalls ist der Teilnehmer für sich selbst, auf seinen individuellen Gesundheitszustand bezogen, verantwortlich. 
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Nasensache über bekannte oder neu aufgetretene Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggressivität oder Ängstlichkeit) seines Hundes vor Beginn des Trainings zu informieren.

4.2 Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken.
Ein Freilauf des Hundes während eines Trainings oder einer Veranstaltung ist nicht gestattet.

4.3 Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Veranstaltung verantwortlich.

 

4.4 Bei Trainings und Veranstaltungen sind sämtliche Regeln des Straßenverkehrs und das gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz zu beachten und einzuhalten.

4.5 Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

4.6 Sollte der Veranstalter in Hinblick des Tierwohls oder des Tierschutzes Bedenken haben, kann der Veranstalter eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Missachtung der Sorgfaltspflichten des Teilnehmers oder der Anweisungen des Veranstalters können zum Ausschluss einer Teilnahme an der jeweiligen oder weiteren Veranstaltungen führen.

 

5. Veranstaltungen im Ausland
Für Veranstaltungen im Ausland gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und sind vom Teilnehmer eigenverantwortlich einzuhalten. Hierzu gehören z.B. die Zoll-, Pass- und evtl. Visavorschriften, sowie die landesspezifischen Vorschriften zur Einreise mit Hunden (z.B. erforderliche Impfungen, mitführen eines Maulkorbs usw.). Die hieraus entstehenden Nachteile durch nicht Beachtung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich konkret jeweils aus den entsprechenden Leistungs-, oder Veranstaltungsbeschreibung.
Alle Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.

6.2 Mit der Anmeldung zum Training oder einer der Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer die Höhe der Gebühr. Eine nachträgliche Anpassung oder Minderung ist ausgeschlossen.


6.3 Die Bezahlung für ein Training ist in bar ohne Abzug bzw. in Form der 10er-Karte vor dem Training zu entrichten. Der Kunde erhält eine Quittung bzw. eine Rechnung ausgehändigt.

6.4 Die Teilnahmegebühr einer Veranstaltung ist sofern nicht anders angegeben, ohne Abzug und rechtzeitig, spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung auf das in der Beschreibung angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung wie in der entsprechenden Beschreibung veröffentlicht und versteht sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive sonstiger Kosten (wie z.B. Anfahrt, Verpflegung, Unterkunft, Parkgebühren).
Sofern in der Leistungs- oder Veranstaltungsbeschreibung angegeben, kann eine Teilnahmegebühr mit der in der Beschreibung angegebenen Anzahl der Felder der Trailkarte verrechnet werden.

6.5 Nasensache ist berechtigt, die Preise für Veranstaltungen jederzeit anzupassen und zu aktualisieren.

6.6 Ein Anspruch auf Teilnahme am Training oder Veranstaltung besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr vom Teilnehmer oder von Dritten für den Teilnehmer vor der Veranstaltung entrichtet wurde. Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

 

7. Trailkarten
7.1 Teilnehmer können gegen eine Rechnung Trailkarten in Form von Fünferkarte, Zehnerkarte und Mehrhundhalterkarte erwerben.

7.2 Die Mehrhundehalterkarte kann ab zwei am wöchentlichen Gruppentraining teilnehmenden Hunden erworben werden.

7.3 Die Trailkarten sind an den angemeldeten Teilnehmer und Hund gebunden und nicht auf andere Hunde, dritte Personen wie auch andere Kunden von Nasensache übertragbar.

7.4 Die Gültigkeitsdauer der Fünferkarte beträgt sechs Monate, der Zehnerkarte sowie der Mehrhundehalterkarte 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Restguthaben nach Ablauf des Gültigkeitsdatums können nicht ausbezahlt werden.
Absagen oder Verlegungen der einzelnen Trainings führen zur entsprechenden Verlängerung der Gültigkeit der Trailkarten.

7.5 Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückgabe und Rückerstattung des vollen oder anteiligen Kaufpreises von erworbenen und sich bereits in der Verwendung befindenden Trailkarten.  


8. Rücktritt durch Nasensache
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Trainings oder Veranstaltungen vor Beginn aus folgenden Gründen zu verlegen oder abzusagen und dieses rechtzeitig den Teilnehmern mitzuteilen:
- nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl,
- Krankheit bzw. Ausfall des Trainers, Erfüllungsgehilfen
- zu hohe oder zu niedrige Temperaturen
- Umstände höherer Gewalt und Warnungen vor Naturkatastrophen
- Sperrung des Trainingsgebietes
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung der Veranstaltung auf absehbare Zeit verhindern oder auf Nasensache keinen Einfluss hat

Nasensache kann dem Teilnehmer einen entsprechenden Ersatztermin anbieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten und die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen. 
Beim Ausfall der Veranstaltung ohne Ersatztermin werden bereits gezahlten Teilnahmegebühren zu 100% an die Teilnehmer zurückgezahlt. 
Der Teilnehmer kann vom Ersatztermin zurücktreten und erhält in diesem Fall die bereits gezahlten Teilnahmegebühren im vollen Umfang zurückerstattet.
Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.


8.2 Nasensache kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die in 3.2 bis 3.6 genannten Bedingungen nicht einhält, die in Punkt 4 genannten Sorgfaltspflichten verletzt, Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen widersetzt. Hat die Veranstaltung schon begonnen besteht kein Anspruch auf  Minderung oder Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.


9. Rücktritte und Absagen durch den Teilnehmer

9.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu erfolgen.

9.2 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts einer Veranstaltung ist der Zeitpunkt des Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Veranstalter, jedoch sollte dies spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde:
Bei Absagen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt das Storno kostenfrei.
Bei Absagen bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 25 % der Seminargebühr als Stornokosten an.
Bei Absagen bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Seminargebühr als Stornokosten an.
Bei Absagen unter einer Woche vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen, Verspätung oder Abbruch  durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
Es besteht kein Anspruch auf eine unentgeltliche oder in der Vergütung geminderten Teilnahme an einer anderen Veranstaltung oder Wiederholungstermin.

9.3 Der Teilnehmer kann im Falle eines Rücktritts einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, jeden angebotenen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Insbesondere ist Nasensache zu einer Ablehnung des Ersatzteilnehmers berechtigt, wenn der ersetzende teilnehmende Hund oder Halter den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung nicht erfüllt oder andere, im Verhalten des Hundes begründete besondere Umstände vorliegen. 
Im Falle der Akzeptanz der Ersatzteilnehmer durch Nasensache wird der zunächst ursprüngliche, den Ersatz stellende Teilnehmer erst von der Zahlungsverpflichtung der ursprünglich vereinbarten Vergütung frei, wenn mit dem Ersatzteilnehmer ein bindender Vertrag zu Stande kommt und dieser die fällige Vergütung entrichtet hat.
Sollte zu diesem Zeitpunkt der ursprüngliche und stellende Teilnehmer die Teilnahmegebühr bereits entrichtet haben, wird diesem die Gebühr vom Veranstalter zeitnah nach Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer erstattet.


9.4 Das wöchentliche Training in Trailgruppen kann vom Teilnehmer kostenfrei ohne Stornokosten bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings abgesagt. Die Absage kann per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Bei einer späteren Absage wird der Termin in Rechnung gestellt bzw. mit der Trailkarte verrechnet. 
Nimmt der Teilnehmer, ohne zurückzutreten, am vereinbarten Training ohne triftigen Gründe nicht teil, insgesamt oder teilweise durch Verspätung oder Abbruch, so schuldet er das vereinbarte Entgelt.

9.5 Ein Rücktritt des Teilnehmers von einer Veranstaltung oder vereinbartem Termin des wöchentlichen Trainings ohne Stornokosten wegen höherer Gewalt (wie z.B. Sturm, Hochwasser, Brandereignisse, Erdbeben, Pandemie bzw. Epidemie) ist nur möglich, wenn das Training bzw. die Veranstaltung insgesamt nicht stattfinden kann.

 

10. Bild- und Tonaufnahmen

10.1 Während Trainingsgruppen sowie bei anderen Veranstaltungen werden durch den Veranstalter ggf. Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen mit und von den Teilnehmern erstellt. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer die Genehmigung zur Erstellung und privaten und gewerblichen Verwertung der Aufzeichnungen der eigenen Person und des Hundes auf der Internetseite, Social Media (Facebook, Instagram) oder Flyer.

10.2 Ein Anspruch auf Provision oder andere Vergütung entsteht durch die Erlaubnis des Teilnehmers nicht und wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde.
Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte des dabei entstehenden Materials, liegen ausschließlich bei Nasensache.

10.3 Der Teilnehmer hat das Recht, die erteilte Genehmigung jederzeit, formlos in Textform zu widersprechen. Die Teilnahme am Training oder Veranstaltung bleibt hierdurch unberührt ohne Ausschluss vom Training oder weiteren Veranstaltungen. 
Ein nachträglicher Widerspruch ist möglich. Auf Verlangen des Teilnehmers wird das Bild- und Tonmaterial vom Teilnehmer von der Internetseite und Social Media entfernt oder der Teilnehmer unkenntlich gemacht. Im Zweifelsfall wird der Teilnehmer um Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter im Vorfeld gebeten, ob und in welchem Umfang Bild- und/oder Tonaufnahmen geplant sind.

10.4 Der Teilnehmer darf nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung der anderen Teilnehmer und Veranstalter Bild und Tonaufnahmen ausschließlich zur privaten Nutzung machen.

 


11. Kommunikation
Zwecks Terminabstimmungen und Veranstaltungsangeboten nutzt Nasensache moderne digitale Kommunikationswege mit den Teilnehmern. Hierzu gehören Mobilfunk, E-Mail, Social Media sowie Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, Facebook oder Instagram.

WhatsApp, Inc. erhält bei Verwendung des Dienstes personenbezogene Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation), die auch auf Servern in Staaten außerhalb der EU (z.B. USA) verarbeitet werden. Diese Daten gibt WhatsApp an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb der Facebook-Unternehmensgruppe weiter. Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp (https://www.whatsapp.com/legal/#privacv-policy). Nasensache hat weder genaue Kenntnis noch Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die WhatsApp, Inc.
Mit der Anmeldung, Teilnahme an den Angeboten und Zahlung der Rechnung versichert der Teilnehmer, sich über diese Datenverwendung bewusst zu sein und erlaubt Nasensache die Kommunikation mittels Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Facebook bezüglich Terminabstimmungen und Veranstaltungsangeboten.

 

12. Haftung

12.1 Nasensache haftet auf Schadensersatz bei Verschulden für sich oder eines beauftragten Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz des Schadens wird auf den Ersatz des typischerweise entstandenen Schadens begrenzt. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schadensersatz infolge Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Nasensache oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Nasensache haftet nicht, wenn die Veranstaltung ohne Verschulden von Nasensache (z.B. Krankheit, Fälle höherer Gewalt u.ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist Nasensache berechtigt, dem Teilnehmer einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten.
Sollte Nasensache keinen Ersatztermin anbieten oder der Teilnehmer den Ersatztermin ablehnen und von der Vereinbarung zurücktreten, werden in den beiden Fällen bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Summe ohne Abschläge an die Teilnehmer zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden.

12.3 Für durch den Hund entstandene Schäden an Dritten haftet der Teilnehmer selbst. Nasensache haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunde verursacht werden.

12.4 Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers und entstandenen Verletzungen während des Trainings oder einer Veranstaltung.

12.5 Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer nicht bekannten oder vorher nicht genannten Erkrankung bzw. nicht Beachtung des eigenen Gesundheitszustandes wird ausgeschlossen.

12.6 Nasensache hat keinen Einfluss auf das Wetter/ die Witterung und kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden.

 

13.  Wirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder ungültig sein, so bleiben die restlichen Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 


Stand der AGB: 15.08.2024

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